Ausländische Staatsangehörige, die „beträchtliche Investitionen“ in ein US-Unternehmen investieren, um dessen Geschäftstätigkeit zu entwickeln und zu leiten, können das E-2 Treaty Investor Visa beantragen.
Das E-2-Visum ist ein Nicht-Einwanderungsvisum
Investoren, Ehepartner und alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren können sich in demselben Antrag für das E-2-Visum qualifizieren.
Anleger müssen einen „beträchtlichen Geldbetrag“ investieren. Es gibt jedoch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag.
Das E-2-Visum ist in der Regel für eine Dauer von 2 Jahren gültig.
Das E-2 kann je nach Qualifikation unbegrenzt oft verlängert werden.
Der Investor muss die Kontrolle über das Unternehmen haben, indem er eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent und eine klare operative Kontrolle durch eine Management- oder Direktorenposition nachweisen kann. Der Investor muss bereits in das US-Geschäft investiert haben ODER sich im Prozess befinden, in das Unternehmen zu investieren.
Nein, um ein E-2-Visum zu beantragen, müssen Sie die Staatsbürgerschaft eines Landes besitzen, das einen E-2-Vertrag mit den USA unterzeichnet hat.
Das Gesetz legt keinen Mindestbetrag in Dollar fest und besagt lediglich, dass Investoren „beträchtliche Summen“ investieren müssen. Die Höhe solcher beträchtlichen Investitionen kann je nach Gesamtgröße des Unternehmens, seinem Standort und der Branche variieren. Im Allgemeinen sollte der Investor bereit sein, mindestens 100.000 US-Dollar zu investieren. Der tatsächlich benötigte Betrag hängt von der Art des Unternehmens ab, für das sich der Investor entscheidet. Investitionen von weniger als 100.000 Dollar können eventuell im Falle von weniger kostenintensiven Start-up-Unternehmen ausreichen.
Eine „beträchtliche Investition“ ist definiert als ein Betrag, der ausreicht, um das finanzielle Engagement des Investors für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens, gemessen auf Basis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, sicherzustellen. Bei dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung wird der in das Unternehmen investierte Gesamtbetrag mit den gängigen Kosten für die Gründung eines lebensfähigen Unternehmens der geplanten Art oder mit dem für den Kauf eines bestehenden Unternehmens erforderlichen Kapitalbetrag verglichen.
- Ausländische Staatsangehörige aus einem E-2-Vertragsland
- Es muss eine Investition geleistet werden, um ein bestehendes Unternehmen zu erwerben oder ein neues Unternehmen zu gründen
- Die Investitionssumme muss erheblich sein.
- Das Unternehmen muss real und tatsächlich aktiv sein.
- Der Investor muss die Kontrolle über die Finanzmittel haben.
- Der Investor muss eine Mehrheitsbeteiligung haben und die Absicht haben, das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten.
- Die Geschäftstätigkeit muss mehr als nur marginal sein. Im Allgemeinen erfüllt das Unternehmen die Kriterien und ist groß genug, wenn das aus der Investition generierte Einkommen über das hinausgeht, was zur finanziellen Auszahlung der Investoren und der Beschäftigten benötigt wird.
Was sind die Vorteile eines E-2-Visums?
E-2 Vs EB-5
E-2-Visum | EB-5 Green Card | |
Geringe Investitionssummen
|
Nur 100.000 Dollar | 900.000 Dollar in einer TEA-Region und 1,8 Millionen Dollar in einer nicht-TEA-Region |
Wohnsitzvorgaben in den USA
|
Im Allgemeinen sollten
Sie in der Nähe des Unternehmens wohnhaft sein |
Sie können überall in den USA leben. |
Mehrere Jobs gestattet | Nein | Ja |
Kinder dürfen die Schule besuchen | Ja | Ja |
Reisen außerhalb der USA gestattet | Bei Mehrfachvisum | Ja |
Beantragung von Führerschein, SSN und Bankkonten gestattet | Ja | Ja |
Der Ehepartner darf arbeiten und/oder Universitäten besuchen | Ja | Ja |
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